Meyer-Löffler
Rechtsanwälte

Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2017

Seit dem 01.07.2017 ist die neue Pfändungstabelle in Kraft. Hiernach wurde der unpfändbare Grundbetrag auf EUR 1.133,80 angehoben. Faktisch führt dies dazu, dass Beträge unterhalb von EUR 1.140,00 (mit Ausnahmen z.B. bei Unterhaltsfordeurngen) nicht gepfändet werden können. Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz kann hier als PDF- Datei abgerufen werden.