Wir vertreten Sie in Gerichtsverfahren, insbesondere beim Forderungseinzug oder der Abwehr unberechtigter Forderungen. Werden Sie von einem Insolvenzverwalter zur Zahlung aufgefordert oder wurden Sie bereits verklagt, z.B. wegen einer Forderung aus Insolvenzanfechtung oder Geschäftsführerhaftung? Mit Rechtsanwalt Meyer-Löffler steht Ihnen ein in diesen Fragen erfahrener Prozessanwalt zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Insolvenzrecht von der Forderungsanmeldung über die Sanierungsberatung bis hin zur Abwehr von Forderungen von Insolvenzverwaltern (z.B. aus Insolvenzanfechtung oder Geschäftsführerhaftung). Gern überprüfen wir Ihre Kundenbeziehungen und Vertragsgestaltungen auf ihre „Insolvenzfestigkeit“ und beraten und vertreten Sie im Umgang mit insolvenzbedrohten Kunden und Lieferanten sowie mit Insolvenzverwaltern.
Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag benötigen oder eine Auseinandersetzung mit einem Mitgesellschafter haben, beraten wir Sie gern.
Wie Unterstützen Sie beim Kauf von Unternehmen oder einen sonstigen Gegenstand vom Insolvenzverwalter. Ebenso helfen Wir Ihnen, wenn Sie selbst von einer Insolvenz betroffen sind und möchten, dass Ihr Betrieb oder der Gegenstand vom Insolvenzverwalter freigegeben wird.
Sollten Sie z.B. im Zusammenhang mit einer Insolvenz für die Steuerschulden eines Unternehmens durch Haftungsbescheid des Finanzamts in Anspruch genommen worden sein oder wurde Ihnen der Erlass eines Haftungsbescheides angekündigt, kommen Sie auf uns zu. Nicht selten kann die Haftung auch außergerichtlich noch auf ein erträgliches Maß reduziert oder ganz vermieden werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse auf persönliche Zahlung eventuell rückständiger Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Anspruch genommen werden.
Rechtsanwalt Meyer-Löffler steht Ihnen in Ermittlungsverfahren als Verteidiger zur Verfügung, wenn Sie z.B. der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), des Bankrotts (§ 283 StGB), der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) oder sonstigen Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzereignissen verdächtigt werden.
Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent im Zusammenhang mit allgemeinen Rechtsfragen im Vertragsrecht, dem Kaufrecht oder im Mietrecht.
Benötigen Sie Hilfe bei der zwangsweisen Durchsetzung von Forderungen oder wird zu Unrecht die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen oder gegen Ihr Unternehmen betrieben, stehen wir Ihnen zur Seite. Auch im Falle der Zwangsversteigerung einer Immobilie vertreten wir Sie gern.