Meyer-Löffler
Rechtsanwälte

Air-Berlin-Insolvenz

Air Berlin hat einen Insolvenzantrag gestellt. Diese – mehr oder weniger überraschende Meldung – hat die Nachrichten bestimmt. Das Vefahren soll als sog. Eigenverwaltung durchgeführt werden. D.H. es wird kein Insolvenzverwalter, sondern ein (zunächst vorläufiger) Sachwalter eingesetzt, dessen Rechte weit hinder denen eines Insolvenzverwalters zurückbleiben. Nach den bisherigen Meldungen soll der Flugbetrieb zumindest für die nächsten drei Monate – auch mit Hilfe eines Kredits der Bundesrepublik Deutschland – aufrecht erhalten werden.